Kompletter Lieferumfang - beinhaltet alles zur sofortigen Montage:
Hochwertige Halterung für Solarmodule, Länge 115 cm, damit auch für große Solarmodule passend, ideal auch für die Montage von Balkonkraftwerken
FLEXIBILITÄT! Eine Anpassung des Neigungswinkels ist durch das Verschieben der vertikalen Strebe einfach und schnell möglich. Der Lochabstand von nur 25 mm ermöglicht eine präszise Einstellung auf den gewünschten Wert. Solarmodule können quer oder hochkant installiert werden.
QUALITÄT! Sehr stabile und verzinkte Winkelprofile in Industriequalität für eine lange Lebensdauer, Kantenlänge 35x35 mm, Materialstärke 1,5 mm
ZEITERSPARNIS! Durch die geringe Anzahl der Bauteile ist die Montage auch für ungeübte Bastler fix und einfach erledigt
KOMPLETT! Alle zur Montage des Gestelles erforderlichen Bauteile sind im Lieferumfang enthalten
GRENZENLOSE EINSATZMÖGLICHKIETEN! Die Aufständerung fühlt sich auf dem Fußboden oder im Garten ebenso wohl wie auf Flachdächern, an der Wand oder auf dem Gartenhaus
LIEFERUMFANG: 8 Winkelprofile Länge 115 cm, 4 Winkelprofile 55 cm, 12 Schrauben/Muttern für die Halterung, 8 Schrauben/Muttern/Unterlegscheiben für das Solarmodul
SCHNELL! Das Aufständerungsset ist immer lagend und dank des täglichen Versandes innerhalb kürzester Zeit bei Ihnen
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind:
a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und
b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert.
c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.
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